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Dienstag, 18. September 2007 |
Rauchen erst ab 18 Jahre erlaubt
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17. September 2007 Bereits ab 1. September 2007 ist das Rauchen für Jugendliche bis
inklusive 17 Jahren in der Öffentlichkeit verboten. In Zukunft heißt
der Gesetzestext also:
"In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf
ihnen das Rauchen gestattet werden." (JuSchG, § 10, Absatz 1.)
Die Einschränkung auf Jugendliche unter 16 Jahren ist nun entfallen, es gilt daher: Rauchen erst ab 18!
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